Grundlagenvertrag über die städtebauliche Entwicklung der Ortsteile Heiligendamm und Vorder Bollhagen der Stadt Bad Doberan
zwischen der Stadt Bad Doberan, vertreten durch
den Bürgermeister, Mollistr. 10, 18209 Bad Doberan im folgenden - Stadt - genannt
und der ECH Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH & Co. KG,
Prof.-Dr.-Vogel-Str. 3, 18209 Bad Doberan, OT Heiligendamm, vertreten durch
den Geschäftsführer Anno August Jagdfeld im folgenden - Vorhabenträger - genannt
I. Präambel
Grundlage für die Entwicklung der Ortsteile Heiligendamm und Vorder Bollhagen sind der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Doberan und die rechtswirksamen B-Pläne Nr. 18 - Villenbebauung Heiligendamm - und Nr. 19 - Golfplatz Heiligendamm-.
Der bereits bestehende Grundlagenvertrag vom 08.01.1998 zwischen der Stadt Bad Doberan und dem Vorhabenträger über die städtebauliche Entwicklung ist aufgrund der bereits erfolgten Veränderungen neu zu gestalten.
Die Stadt Bad Doberan und der Vorhabenträger entwickeln das Ostseebad Heiligendamm in enger Kooperation zu einem exklusiven Seeheilbad und Erholungs- und Freizeitort. Es ist gemeinsames Ziel der Vertragspartner, die Prädikatisierung Heiligendamms als Seeheilbad auf Dauer zu erhalten. Das sich aus § 4 dieses Vertrages ergebende Gesamtkonzept wird Sorge dafür tragen, dass im Seeheilbad Heiligendamm ein attraktives Kur- und Erholungsangebot entsteht, dass das kulturelle Leben in der Stadt und Region bereichert.
Dabei sollen die Interessen des Vorhabenträgers ebenso wie die Interessen der Einwohner und Gäste der Stadt Bad Doberan zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden. Stadt und Vorhabenträger wirken darauf hin, dass das Seeheilbad in seiner einzigartigen Ensemblewirkung für die Öffentlichkeit erlebbar bleibt.
Das Kur- und Erholungsangebot des Seeheilbades Heiligendamm wird ergänzt durch die Entwicklung von Sport und Freizeitangeboten im Ortsteil Vorder Bollhagen. Die Stadt und der Vorhabenträger stimmen überein, dass Vorder Bollhagen durch den Vorhabenträger und die Stadt unter Berücksichtigung der dörflichen Struktur behutsam entwickelt wird.
II. Vorhaben, städtebauliche Kooperation
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1. Das Vertragsgebiet umfasst die Ortsteile Heiligendamm und Vorder Bollhagen gemäß der Anlage 1, bestehend aus den Plangebieten (PG) 1-5.
2. Die Vertragsparteien werden in kooperativer und vertrauensvoller Zusammenarbeit das Vertragsgebiet wie folgt entwickeln:
a)
Im Plangebiet 1 werden die historischen Altbauten in anspruchsvoller Gestaltung unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange restauriert, saniert und rekonstruiert. Zum entstehenden Gebäudekomplex »Grand-Hotel« gehören das Gebäude des ehemaligen Grand-Hotels, das Kurhaus, das Haus Mecklenburg, die Burg Hohenzollern sowie die Orangerie. Ergänzend werden das im Bau befindliche Severinpalais als unmittelbarer Bestandteil des Grand-Hotels und das Wirtschaftsgebäude des Grand-Hotels, das auf dem Standort des gegenwärtig existierenden Saunagebäudes entsteht, als Neubauten errichtet.
Die Strandvillen der so genannten Perlenkette zwischen dem Grand-Hotel und dem Haus Bischoffsstab werden durch den Vorhabenträger entsprechend den Festlegungen des Flächennutzungsplanes zum Sondergebiet - Fremdenverkehr - entwickelt.
b)
Die nachfolgenden Vorhaben werden das Grand-Hotel als Freizeit, Kultur- und Sporteinrichtungen ergänzen:
Im Plangebiet 2 werden im »Fürstenhof« 35 weitere Hotelzimmer etabliert. Auf dem Grundstück des Fürstenhofes beabsichtigt der Vorhabenträger ein großzügiges Konferenzzentrum für bis zu 500 Teilnehmer zu errichten.
Auf dem hinterliegenden Grundstück des Fürstenhofes beabsichtigt der Vorhabenträger eine Tennisanlage zu bauen.
Im Plangebiet 1 beabsichtigt der Vorhabenträger, ein sich in das Gesamtensemble einfügendes Ayurveda-Zentrum mit einer maximalen Geschoßfläche von 2.200 qm zu errichten.
Das Haus Brahn wird einen Kids-Club aufnehmen, der der Betreuung der Kinder der Gäste des Grand-Hotels dient.
Im Plangebiet 2 beabsichtigt der Vorhabenträger auf dem Grundstück des ehemaligen Forsthauses zur Angebotsabrundung für die Gäste Heiligendamms eine Gartenwirtschaft zu errichten sowie einen Abenteuerspielplatz zu bauen.
c)
Im Plangebiet 3 sollen Wohngebäude in der Form von Stadtvillen gem. den Festsetzungen des B-Planes 18 - Villenbebauung Heiligendamm - geschaffen werden. Die Parteien stimmen darin überein, dass dieser Teil des Vorhabens für die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens grundlegend ist.
d)
Im Plangebiet 4 wird der Vorhabenträger ein touristisches Gewerbegebiet herstellen, das einen 18 Loch-Golfplatz mit 9 Loch-Übungsplatz, ein Golfclubhaus mit Restaurant, ein Golfhotel sowie weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen gemäß den Festsetzungen des B-Planes 19 - Golfplatz Heiligendammm - aufnimmt.
e)
Im Plangebiet 5 (Vorder Bollhagen) wird die dörfliche Struktur fort- und innerhalb der Grenzen und Maßgaben des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes weiterentwickelt. Der bereits im Entwurf vorliegende Dorfentwicklungsplan wird in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger möglichst bis zum 31.12.2003 fertiggestellt. Die Vertragsparteien tragen die jeweils durch ihre Planung entstehenden Kosten.
Der Vorhabenträger wird im Plangebiet 5 auf den ihm gehörenden Grundstücken ein Reitsportzentrum errichten und betreiben. In den vorhandenen Gebäuden des Gutes entsteht ein Gutshotel, das mit besonderen Beherbergungsangeboten für Reitsportfreunde und sonstige Gäste aufwartet. Darüber hinaus wird der Vorhabenträger auf dem ihm gehörenden Areal einen Markt für den Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte errichten.
f)
Die Stadt Bad Doberan baut zur Erschließung des touristischen Gewerbegebietes und der touristischen Betriebe in Vorder Bollhagen die Erschließungsstraße Heiligendamm-Süd. Der Bau der Straße wird im Jahr 2002 begonnen und im Jahre 2003 beendet werden.
g)
Der europäische Radwanderweg wird entsprechend der Anlage 2 verlegt. Die gegebenenfalls notwendige Finanzierung zur Verlegung des Radwanderweges trägt der Vorhabenträger. Er übereignet der Stadt die für die Errichtung erforderlichen Grundstücke bzw. Grundstücksteile.
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