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Heiligendamm ist
vorläufig bis zum
Februar des
Jahres 2004 als
Seeheilbad anerkannt.





















Die Promenade ist in
das öffentliche Wegenetz als Kureinrichtung einzubeziehen.

























Private Wegeflächen
sollen unter wechselseitiger Rücksichtnahme in angemessenem Umfang
für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen und umgekehrt.